Wie in der letzten Generalversammlung beschlossen gelten ab Oktober 2024 neue Zahlungsmodalitäten für Mitglieder und Gäste.
Hier zur Erklärung ein Überblick über die Varianten:
WER BEZAHLT WIEVIEL?
Für Mitglieder MIT unterzeichneter Einverständniserklärung (zum neuen Finanzierungsmodell):
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- Mitglieder MIT Kästchen, die bereits für 2024 den Jahresmitgliedsbeitrag (116 €) bezahlt haben, bezahlen
- für Okt., Nov. und Dez. 2024 pro Monat 60 € pauschales Tischgeld, also für die drei Monate insgesamt 180 €.
- ab Jän. 2025 den monatlichen Mitgliedsbeitrag von pauschal 70 €.
- Mitglieder MIT Kästchen, die bereits für 2024 den Jahresmitgliedsbeitrag (116 €) bezahlt haben, bezahlen
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- Mitglieder OHNE Kästchen, die bereits für 2024 den Jahresmitgliedsbeitrag (96 €) bezahlt haben, bezahlen
- für Okt., Nov. und Dez. pro Monat 62 € pauschales Tischgeld, also für die drei Monate insgesamt 186 € .
- ab Jän. 2025 den monatlichen Mitgliedsbeitrag von pauschal 70 €.
- Ab Oktober steht auch diesen Mitgliedern ein Kästchen zu, das im Pauschalbetrag enthalten ist.
- Mitglieder OHNE Kästchen, die bereits für 2024 den Jahresmitgliedsbeitrag (96 €) bezahlt haben, bezahlen
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- Neue Mitglieder (die noch keinen Jahresbeitrag bezahlt haben) bezahlen
- bereits ab Okt. 2024 den neuen Mitgliedsbeitrag von pauschal 70 € pro Monat.
- Auch jedes neue Mitglied bekommt auf Wunsch ein Queue-Kästchen.
- Neue Mitglieder (die noch keinen Jahresbeitrag bezahlt haben) bezahlen
Für Mitglieder OHNE unterzeichnete Einverständniserklärung:
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- Diese Mitglieder bezahlen ab 1. Oktober bis 31. Dezember 2024 das erhöhte Tischgeld:
- Großbrett: Tischgeld 12 € pro Stunde (bei alleiniger Nutzung, sonst aliquot weniger)
- Kleinbrett: Tischgeld 10 € pro Stunde (bei alleiniger Nutzung, sonst aliquot weniger)
- Ab Jänner 2025 gilt der monatliche Mitgliedsbeitrag von pauschal 70 € (inkl. Kästchen).
- Diese Mitglieder bezahlen ab 1. Oktober bis 31. Dezember 2024 das erhöhte Tischgeld:
Für Gäste (Nichtmitglieder):
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- Gäste bezahlen ab 1. Oktober 2024 als Tischgeld:
- Großbrett: 12 € pro Stunde (bei alleiniger Nutzung, sonst aliquot weniger)
- Kleinbrett: 10 € pro Stunde (bei alleiniger Nutzung, sonst aliquot weniger)
- Tischgeld für Gäste, die Mitglieder bei einem anderen BSVÖ-Club sind: 4 € pro Stunde (ob Alleinbenützung oder nicht)
- Gäste bezahlen ab 1. Oktober 2024 als Tischgeld:
WIE WIRD BEZAHLT?
- Bitte den monatlichen Pauschalbetrag bzw. ab Jänner den Mitgliedsbeitrag am besten per Dauerauftrag überweisen innerhalb der ersten drei Werktage des Monats auf das Konto des Billard Club West-Wien:
IBAN AT93 1400 0037 1010 5706 bei der BAWAG PSK. - Natürlich kann der Betrag von Okt-Dez 2024 auch in einem überwiesen werden.
- Die Bezahlung des Tischgeldes (etwa für Gäste) erfolgt wie bisher mit Eintrag ins Kassaheft und Einwurf des Geldes.
WAS IST IN DER MITGLIEDSCHAFT ENTHALTEN?
- Clubmitgliedschaft inkl. Verbandsabgaben
- Tischbenützung (d.h. Mitglieder bezahlen kein Tischgeld mehr)
- Tischreservierungsmöglichkeit
- persönliches Queue-Kästchen
- Teilnahme am wöchentlichen Clubtraining
- Jederzeit Zugang zum Club (künftig mit Code)
- Teilnahmemöglichkeit an Verbands- und klubinternen Bewerben
- Mitbringung von Gästen (die Tischgeld bezahlen)
Nicht enthalten sind Nenngelder für die Teilnahme an Verbands- oder Klubturnieren.