Zahlungsmodalitäten ab Oktober 2024

Wie in der letzten Generalversammlung beschlossen gelten ab Oktober 2024 neue Zahlungsmodalitäten für Mitglieder und Gäste.

Hier zur Erklärung ein Überblick über die Varianten:

WER BEZAHLT WIEVIEL?

Für Mitglieder MIT unterzeichneter Einverständniserklärung (zum neuen Finanzierungsmodell):

    • Mitglieder MIT Kästchen, die bereits für 2024 den Jahresmitgliedsbeitrag (116 €) bezahlt haben, bezahlen
      • für Okt., Nov. und Dez. 2024 pro Monat 60 € pauschales Tischgeld, also für die drei Monate insgesamt 180 €.
      • ab Jän. 2025 den monatlichen Mitgliedsbeitrag von pauschal 70 €.
    • Mitglieder OHNE Kästchen, die bereits für 2024 den Jahresmitgliedsbeitrag (96 €) bezahlt haben, bezahlen
      • für Okt., Nov. und Dez. pro Monat 62 € pauschales Tischgeld, also für die drei Monate insgesamt 186 € .
      • ab Jän. 2025 den monatlichen Mitgliedsbeitrag von pauschal 70 €.
      • Ab Oktober steht auch diesen Mitgliedern ein Kästchen zu, das im Pauschalbetrag enthalten ist.
    • Neue Mitglieder (die noch keinen Jahresbeitrag bezahlt haben) bezahlen
      • bereits ab Okt. 2024 den neuen Mitgliedsbeitrag von pauschal 70 € pro Monat.
      • Auch jedes neue Mitglied bekommt auf Wunsch ein Queue-Kästchen.

Für Mitglieder OHNE unterzeichnete Einverständniserklärung:

    • Diese Mitglieder bezahlen ab 1. Oktober bis 31. Dezember 2024 das erhöhte Tischgeld:
      • Großbrett: Tischgeld 12 € pro Stunde (bei alleiniger Nutzung, sonst aliquot weniger)
      • Kleinbrett: Tischgeld 10 € pro Stunde (bei alleiniger Nutzung, sonst aliquot weniger)
    • Ab Jänner 2025 gilt der monatliche Mitgliedsbeitrag von pauschal 70 € (inkl. Kästchen).

Für Gäste (Nichtmitglieder):

    • Gäste bezahlen ab 1. Oktober 2024 als Tischgeld:
      • Großbrett: 12 € pro Stunde (bei alleiniger Nutzung, sonst aliquot weniger)
      • Kleinbrett: 10 € pro Stunde (bei alleiniger Nutzung, sonst aliquot weniger)
      • Tischgeld für Gäste, die Mitglieder bei einem anderen BSVÖ-Club sind: 4 € pro Stunde (ob Alleinbenützung oder nicht)

  

WIE WIRD BEZAHLT?

  • Bitte den monatlichen Pauschalbetrag bzw. ab Jänner den Mitgliedsbeitrag am besten per Dauerauftrag überweisen auf das Konto des Billard Club West-Wien:
    IBAN AT93 1400 0037 1010 5706 bei der BAWAG PSK.
  • Natürlich kann der Betrag von Okt-Dez 2024 auch in einem überwiesen werden. 
  • Die Bezahlung des Tischgeldes (etwa für Gäste) erfolgt wie bisher mit Eintrag ins Kassaheft und Einwurf des Geldes.

  WAS IST IN DER MITGLIEDSCHAFT ENTHALTEN?

  • Clubmitgliedschaft inkl. Verbandsabgaben
  • Tischbenützung (d.h. Mitglieder bezahlen kein Tischgeld mehr)
  • Tischreservierungsmöglichkeit
  • persönliches Queue-Kästchen
  • Teilnahme am wöchentlichen Clubtraining
  • Jederzeit Zugang zum Club (künftig mit Code)
  • Teilnahmemöglichkeit an Verbands- und klubinternen Bewerben
  • Mitbringung von Gästen (die Tischgeld bezahlen)

Nicht enthalten sind Nenngelder für die Teilnahme an Verbands- oder Klubturnieren.


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